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Schmutz im Leistungsschutzgesetz I

Das Leistungsschutzgesetz solle – so die offizielle Variante – den Presseverlagen mehr Rechte gegenüber den Suchmaschinen wie Google geben.

Die Suchmaschinen sollen nicht mehr die Beiträge der Presseorgane anzeigen (als Überschrift mit einem Link zum Presseorgan) und dabei noch mit Werbung Geld verdienen.

Dass dabei der Link und der Klick auf den Link aus den Suchmaschinen wieder dazu führt, dass das Presseorgan überhaupt User auf die Site bekommt und somit sich dessen Werbeeinnahmen erhöhen, das ist den Presseorganen entgangen.

Dabei wäre es ein Einfaches, mit Hilfe der robot.txt Datei in jeder Homepage einer Online-Zeitung auszuschließen, dass eine Suchmaschine Inhalte jener Zeitung scannt. Doch das verstehen die Presseorgane entweder nicht oder wollen diesen Selbstausschluss inkonsequenter Weise nicht durchführen. Denn dann würden ihre Beiträge nicht mehr in den Suchmaschinen erscheinen und somit die Werbeeinnahmen sinken.

Das Gesetz ist eine Farce und wendet sich offiziell an „Suchmaschinen und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Presse-Inhalte entsprechend aufbereiten“. Die Frage ist dabei nur: Wer ist davon wirklich betroffen und wer nicht? Mit Sicherheit wird unter den Rechtsanwälten wieder eine neue Abmahnbranche entstehen. Dort herrscht dann wieder Wachstum.

Fortsetzung folgt in „Schmutz im Leistungsschutzgesetz II“

->Hier der Link zur Google-Kampagne „Verteidige Dein Netz“

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