Es geschehen merkwürdige Dinge in der Bundesrepublik Deutschland. Man bestellt beim Bundesamt für Verfassungsschutz wichtige Akten für die Ermittlung in Mordfällen in denen auch die Neonazi-Gruppe NSU verwickelt ist.
Die Akten sollten klare Auskunft geben, in wie fern das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Operation Rennsteig mit V-Leuten aus der NSU-nahen Organisation „Thüringer Heimatschutz“ zusammengearbeitet hatte.
Doch statt die Akten auszuliefern vernichtete ein Referatsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz jene Akten ungefragt, sorgfältig und schnell. Interessant ist dabei, dass er die Vernichtung am 11. November 2011 durchführte. Wenige Tage zuvor war die NSU aufgeflogen.
Die Vernichtung wird noch ominöser, wenn man dazu die Begründung des Verfassungsschutzes liest: Bei der Suche nach Beweismitteln bezüglich der NSU-Terroristen sei festgestellt worden, dass die Speicherfrist jener Dokumente abgelaufen sei. Aber wenn gewünscht könne man die Dokumente aus Kopien in anderen Akten wieder herstellen.
Es ist interessant, dass es offenbar beim Verfassungsschutz von Dokumenten keine eindeutigen digitalen Kopien gibt. Moderne Dokumentenmanagement-Systeme sind seit Jahren in der freien Wirtschaft bekannt und erfolgreich im Einsatz. So kann man sogar mit Hilfe von handelsüblichen Computern durch sämtliche Dokumente schnell und einfach suchen. Man muss also keinen Referatsassistenten bemühen, sämtliche Register von Papierordnern zu durchforsten. Auch platzsparend und sicher wäre eine solche längst bekannte Technologie aus dem 20. Jahrhundert.
Der Verfassungsschutz setzt mit der Vernichtung seine Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Ist es wirklich möglich, dass ein Bundesamt befugt ist, bei laufenden Ermittlungen Akten zu vernichten, die als mögliche Beweismittel gelten könnten? Diese Akten hätten Auskunft darüber geben können, in wie fern Mitglieder der NSU vom Verfassungsschutz bezahlt wurden. Das hätte auch klären können, in wie fern solche V-Leute in die Mordfälle verwickelt waren.
Auch wenn der Verfassungsschutz als interner Geheimdient gilt: Auch er muss sich an Regel und Gesetz halten. Denn der Verfassungsschutz steht nicht über den Gesetzen. Seine wortwörtliche Aufgabe des Schutzes der Verfassung sollte er deutlich wörtlicher in Taten umsetzen und nicht selber missachten.
Dass der Verfassungsschutz immer wieder in den Verdacht gerät, politisch deutlich rechts zu stehen, bekommt durch solche Taten wieder deutlich mehr Nahrung. Dagegen muss gearbeitet werden. Denn das Volk selber steht mehrheitlich nicht rechts und dürfte sich bei dem Gedanken unwohl fühlen, dass dessen Verfassung mutmaßlich von rechtsgerichteten Menschen geschützt werde.
Man darf nun darauf gespannt sein, wie die Politik reagieren wird. Mit einem Rüffel an den Verfassungsschutz oder vorzeitige Ruhestandsversetzungen wird es nicht getan sein. In diesem Falle wäre mindestens ein Untersuchungsausschuss eindeutig sinnvoll.
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