Schmutz im Leistungsschutzgesetz III
Das Leistungsschutzgesetz beschneidet die Rechte im Internet, andere Inhalte zu verlinken. Damit zerschlägt man das Wesen eines Netzes. Und es geht am Verursacherprinzip vorbei: Wenn eine Zeitung im Internet publiziert und die Tür dabei weit offen stehen lässt, kann man nicht die Passanten verklagen, weil sie von außen durch die Tür schauen. Google hat sich bei dem Protest gegen das Leistungsschutzgesetz als zentral betroffenes Organ an die Spitze gesetzt und ruft dazu auf, das Netz zu verteidigen. Dass die kommerzielle Presse diese Aktion nicht gut findet, liegt an deren Selbstverständnis. […]